Gründung mit allg. zugelassenen KRINNER Schraubpfählen (aBG): Einfacher. Schneller. Effizienter.
Mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) können regelungsbedürftige- z.B. innovative Bauprodukte und konstruktive Lösungen deutschlandweit in Einklang mit den Bauordnungen ver- und angewendet werden. Die KRINNER Schraubfundamente GmbH verfügt über die aBG für die KRINNER Schraubpfähle*. Mit der Allgemeinen Bauartgenehmigung ist die Anwendbarkeit des Regelgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das Produkt wird nach DIN EN 1090 produziert.
Vorteile:
- Die Beantragung einer vbg bzw. ZIE entfällt
- Die Korrosionsbetrachtung wird klar behandelt nach DIN 50929-3
- Feuerverzinkung nach DIN 1461 oder schwarz (Rohstahl) möglich
- Horizontale Lastaufnahme möglich
*exklusiv für KRINNER Schraubpfähle: V89, V114, V140